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BGH, 07.09.1972 - 4 StR 290/72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verhängung einer Geldstrafe neben einer Freiheitsstrafe anstelle einer Gesamtstrafenbildung im Hinblick auf eine Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtstrafenbildung beim Zusammentreffen von Freiheitsstrafen und Geldstrafen im Hinblick auf eine Strafaussetzung zur ...
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 26.08.1986 - 1 StR 365/86
Vollendung der Nötigung durch Erreichen eines Zwischenerfolgs - Durch vis …
Die Strafkammer hat bei Prüfung der Frage, ob aus der Freiheitsstrafe und der Geldstrafe eine Gesamtstrafe zu bilden sei, was das Gesetz als die Regel ansieht (§ 53 Abs. 2 Satz 1 StGB), zu Recht auch darauf abgehoben, ob anderenfalls die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden könnte; das wäre hier bei gesonderter Verhängung der Geldstrafe nach § 53 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 StGB möglich gewesen (vgl. BGH, Beschl. vom 7. September 1972 - 4 StR 290/72 - bei Dallinger MDR 1973, 17 = URS 43, 422/423; BGH StV 1986, 58; BayObLG MDR 1982, 770). - BGH, 26.10.1988 - 4 StR 472/88
Zäsurwirkung einer erledigten Vorverurteilung
Die Entscheidung für die eine oder andere Möglichkeit hat das Tatgericht unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles zu treffen (Senatsbeschluß vom 7. September 1972 - 4 StR 290/72 - MDR 1973, 17 [bei Holtz]).